Quelle: ZAMG

Wirtschaftskolumne

Meistgelesen / Wirtschaft

Partner

PR Inside

Verfassungsgerichte entscheiden über ARD und ZFD

25.03.2014 - 09:26
Am Dienstag entscheiden Verfassungsgerichte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen-Rundfunks in Deutschland. Weitreichende Konsequenzen könnten die Folge sein.
Öffentlich-rechtlichen-Rundfunk am Prüfstand© dpaÖffentlich-rechtlichen-Rundfunk am Prüfstand

Am Dienstag entscheiden Verfassungsgerichte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen-Rundfunks in Deutschland. Weitreichende Konsequenzen könnten die Folge sein.

Gleich zwei Verfassungsprüfungen von gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingebrachten Klagen, die an einem Tag verhandelt werden. Das gab es noch nicht all zu oft in Deutschland.
Eines der beiden Verfahren wird ab heute Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Dabei geht es jedoch „nur“ um die Besetzung des Fernsehrates des ZDF. Das Bundesverfassungsgericht soll auf Antrag der Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz entscheiden, ob im Fernsehrat alle gesellschaftlichen Gruppen korrekt und zeitgemäß vertreten sind. Eskaliert und in den Blickpunkt der Öffentlichkeit ist dieses Thema erst gerückt, als 2009 der Vertrag des damaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender nicht verlängert wurde. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden sollte, dass der Staatsvertrag des ZDF verfassungswidrig ist, wird das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland nicht wirklich erschüttern sondern eher peinlich für die Bundesländer sein.

Das Augenmerkt medienpolitscher Beobachter richtet sich deshalb ab Dienstag  viel stärker auf den zweiten Prozess, der in München vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt wird. Der Jurist Ermano Geuer und das Unternehmen Rossmann hatten eine Verfassungsklage gegen den Rundfunkbeitrag eingebracht. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Mark und Bein erschüttern. Die beiden Kläger halten die Rundfunkgebühren für verfassungswidrig, weil sie dem Wesen nach eine Steuer und keine Gebühr sei. Gebühren dürften nur für Leistungen erhoben werde, die von Bürgeb konkret verlangt werden. Da aber alle zahlen müssten, sei die Grundlage einer Gebühr nicht gegeben und diese demnach verfassungswidrig. Die Kläger sehen auch den Gleichheitsgrundsatz verletzt, da manche mehr als andere zu zahlen hätten. Unternehmen mit vielen Filialen etwa müssten mehr zahlen als Unternehmen mit wenigen Niederlassungen. Dies gelte auch dann, wenn beide Unternehmen gleich viele Mitarbeitern oder das Unternehmen mit weniger Standorten sogar mehr beschäftige.

In diesem für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland essentiellen Verfahren wird der Bayerischen Verfassungsgerichtshof deshalb zu entscheiden haben, ob das Konstrukt der Rundfunkgebühren mit der Verfassung vereinbar oder aber verfassungswidrig ist. Die Verfassungsrichter werden deshalb zu entscheiden haben, ob die Gebühr an das Vorhandensein einer Wohnung oder an eine Betriebsstätte gebunden werden darf.

Sollte das aktuelle Modell Rundfunkgebühren für verfassungswidrig erklärt werden, was viele Experten für möglich halten, dann wäre die gesamte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erschüttert. Denn das aktuelle Modell der Bemessung der Gebühren und Standorten hat nur einen einzigen Hintergrund: nur so kann über die amtlichen Meldedaten die Gebühr einfach von allen eingetrieben werden.

(relevant Redaktion)

Home
Politik
Chronik
Wirtschaft
Sport
Kultur
Society
Life
Reise
Motor
Hightech