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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Philippa Strache

14.10.2019 - 18:30
Nun wird auch gegen Frau Strache ermittelt© APA (AFP)Nun wird auch gegen Frau Strache ermittelt

Gegen Philippa Strache ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien am Montag. Gegen ihren Mann, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, wird seit Ende September ebenfalls ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, ein Spesenkonto der Partei auch für private Zwecke verwendet zu haben.

Ebenfalls beschuldigt werden ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter von Strache und seine ehemalige Büroleiterin. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft Privatausgaben über Scheinbelege der Partei verrechnet haben. Den Verdächtigen droht damit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Bodyguard und die Büroleiterin wurden bereits einvernommen. Berichten zufolge soll der Security-Mitarbeiter Rechnungen und Belege vorgelegt haben, die das Ehepaar Strache schwer in Bedrängnis bringen könnten.

Heinz-Christian und Philippa Strache wurden bisher nicht einvernommen. Wann eine Einvernahme stattfinden soll, konnte die Staatsanwaltschaft am Montag nicht sagen. Die Straches haben die Vorwürfe um falsche Spesenabrechnungen stets zurückgewiesen. Auch Vorwürfe, Philippa habe auf Parteikosten Kleidung und Handtaschen gekauft, wurden bestritten.

Philippa Straches Gage sei laut FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky auf Wunsch ihres Ehemannes Heinz-Christian Strache erhöht worden. "Die Gehaltserhöhung war der Wunsch des damaligen Klubobmannes Strache. Ich habe das weitergeleitet. Formal hat es die Klubdirektion umgesetzt, ein Anteil wurde jedenfalls von der Bundespartei refundiert", sagte er der "Tiroler Tageszeitung" (Dienstagsausgabe).

Der freiheitliche EU-Mandatar Vilimsky ist Finanzreferent im FPÖ-Klub, Klubdirektor ist Norbert Nemeth. Am umstrittenen Gehalt von 9.500 Euro brutto für Strache sieht Vilimsky "durch ihre Leistungen nichts Verwerfliches". Philippa Strache habe "eine Menge an externem Input gebracht". "Sie hat unter anderem sehr erfolgreich Social Media für die FPÖ neu ausgerichtet", so Vilimsky.

Ob die offiziell bestätigten Ermittlungen gegen Philippa Strache Einfluss auf ihre Entscheidung, ob sie ihr Nationalratsmandat annehmen wird, haben werden, ist unklar. Zuletzt hatte sie angekündigt, bis zur Sitzung der Bundeswahlbehörde am Mittwoch noch überlegen zu wollen. Verzichtet sie bis dahin nicht freiwillig auf ihr Mandat, steht ihr ein Sitz im Nationalrat zu - allerdings nicht als Teil des blauen Parlamentsklubs, wie die FPÖ bereits angekündigt hat.

Sie teilte indes über ihren Anwalt mit, bis 16. Oktober zu entscheiden, ob sie das Mandat auch annehmen wird. Eine gesetzliche Frist ist das nicht - und die Sitzung der Bundeswahlbehörde am gleichen Tag hat "keine Relevanz in dieser Frage", erklärte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, der APA.

Philippa Strache ist mit dem 16. Oktober auch nicht automatisch Abgeordnete, wenn sie bis dahin nicht verzichtet hat. Das wird sie erst, wenn der Bundeswahlleiter den Wahlschein ausstellt und bei der Parlamentsdirektion hinterlegt. Dies geschieht laut Stein am Morgen des 23. Oktober - an dem der Nationalrat zur Konstituierenden Sitzung zusammentritt.

(APA)

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