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Gerichte können Facebook zur Löschung von Postings zwingen

03.10.2019 - 15:18
Das Urteil fiel nach einer Klage von Eva Glawischnig© APA (AFP)Das Urteil fiel nach einer Klage von Eva Glawischnig

Der Onlinegigant Facebook hat am Donnerstag eine empfindliche Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Nach einer von der früheren Grünen-Chefin Eva Glawischnig angestrengten Musterklage haben die EU-Höchstrichter entschieden, dass Facebook zur weltweiten Löschung von Hasspostings verpflichtet werden kann. Die Letztentscheidung liegt nun beim Obersten Gerichtshof (OGH).

Anlassfall war eine Klage, die Glawischnig noch vor ihrem Rücktritt 2017 gegen das soziale Netzwerk angestrengt hatte, nachdem sie in Postings beleidigt und unter anderem als "miese Volksverräterin" bezeichnet worden war. Das Oberlandesgericht Wien urteilte, dass der Konzern die entsprechenden Kommentare weltweit löschen und auch gleichlautende Beleidigungen offline nehmen muss. Der Oberste Gerichtshof schickte den Fall schließlich zum EU-Höchstgericht nach Luxemburg.

Die am Donnerstag gefällte Entscheidung des EuGH sorgt nun für weltweite Schlagzeilen und für Jubel bei Facebook-Kritikern. Glawischnigs Anwältin spricht von einem "Meilenstein", die Ex-Politikerin - mittlerweile zum Glücksspielkonzern Novomatic gewechselt - nennt die Entscheidung "historisch". Denn das Urteil besagt, dass das Europarecht der Verpflichtung zur weltweiten Löschung von Hasspostings nicht entgegensteht - dass aber andere internationale Regeln berücksichtigt werden müssen. Außerdem dürfen Onlineplattformen verpflichtet werden, auch wortgleiche Beleidigungen offline zu nehmen und - so das automatisiert möglich ist - auch sinngleiche Postings zu löschen.

Ob es wirklich dazu kommt, müssen aber die nationalen Gerichte entscheiden. Im österreichischen Anlassfall ist nun also der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug, der über die Musterklage der früheren Grünen Parteichefin endgültig befinden muss.

Kritiker - allen voran Facebook selbst - warnen aber vor möglicherweise unerwünschten Folgewirkungen. Das Urteil öffne die Tür zur proaktiven Überwachung der Inhalte durch Internet-Unternehmen, zeigte sich Facebook in einer Stellungnahme um die Meinungsfreiheit besorgt. Außerdem sieht Facebook mit der weltweiten Löschpflicht den Grundsatz untergraben, dass kein Land das Recht habe, seine Gesetze zur Meinungsfreiheit anderen Ländern aufzuzwingen. Auch der Verband der österreichischen Internetprovider (ISPA) warnt vor "Jurisdiktionsimperialismus".

Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works sieht das Urteil in einer ersten Beurteilung ebenfalls als "überbordend" und befürchtet ein "over-blocking" durch automatisierte Filter. Diese Gefahr sieht zwar auch die vom Facebook-Kritiker Max Schrems gegründete Datenschutzorganisation noyb. "Daher ist es nicht ausreichend, dass man einen reinen Textfilter hat. Da muss auch der Kontext erfasst werden", sagt noyb-Jurist Alan Dahi. Er bezeichnete das Urteil dennoch als "wohlbalanciert": "Wieso sollte sich ein Betroffener für jede einzelne Variante oder für identische Postings noch einmal an Facebook wenden müssen."

(APA)

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