Die EU-Kommission hat das Jahr 2013 zum "Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger" erklärt. In einer Mitteilung der Behörde heißt es, viele der 500 Millionen Menschen in der EU seien sich ihrer Rechte als Unionsbürger nicht bewusst. Die Kommission wolle mit zahlreichen Veranstaltungen, Konferenzen und Seminaren auf diese Rechte hinweisen.
Außer dem Recht auf Freizügigkeit - also der freien Wahl des Wohnsitzes innerhalb der EU - gebe es etwa auch das Wahlrecht bei Kommunalwahlen, das Recht auf konsularischen Schutz durch andere EU-Staaten, ein Petitionsrecht beim Europäischen Parlament oder das Recht auf Teilnahme an einer Europäischen Bürgerinitiative. "Die Unionsbürgerschaft ist mehr als ein theoretischer Begriff", heißt es in einer Erklärung der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding.
(APA/dpa)