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Regeln für EU-Budgetkontrolle treten in Kraft

31.12.2012 - 12:51
Die neuen Regelungen treten am 1. Jänner in Kraft© APA (epa)Die neuen Regelungen treten am 1. Jänner in Kraft

Die meisten Staaten der EU müssen vom Jahreswechsel an striktere Budgetregeln beachten. Der europäische "Fiskalpakt" tritt am 1. Jänner in Kraft, nachdem er von 16 der insgesamt 25 EU-Unterzeichnerstaaten gebilligt wurde, darunter auch Österreich. 25 der 27 EU-Länder haben dem Fiskalpakt bei der Beschlussfassung Anfang März des Jahres ihre Zustimmung gegeben.

Großbritannien und Tschechien ziehen nicht mit. Erst am 21. Dezember ratifizierte Finnland als 16. Staat die Bestimmungen für mehr Haushaltsdisziplin. Die Unterzeichner-Staaten streben nahezu ausgeglichene Haushalte an. Das jährliche, um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen.

Viele Länder sind aber von dem Ziel noch weit entfernt. So muss sich Frankreich 2013 erheblich anstrengen, erst einmal wie zugesagt die Maastrichter Defizitmarke von drei Prozent der Wirtschaftsleistung einzuhalten.

Die Staaten sichern zudem zu, nationale Schuldenbremsen einzuführen und sie in ihrem jeweiligen Recht zu verankern. Das muss spätestens bis zum 1. Jänner 2014 passieren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll dies kontrollieren. Österreich, Deutschland oder Frankreich gehören zu den Ländern, die den Vertrag bereits gebilligt haben.

Im Zuge der Schuldenkrise hatte die EU die Budgetüberwachung bereits deutlich verschärft. So können nun gegen Euroländer bei Defizit-Verfahren früher als bisher Geldbußen verhängt werden.

Doch auch der Fiskalpakt reicht den EU-Verantwortlichen noch nicht aus. In Diskussion sind inzwischen individuelle "Reformverträge" zwischen den Staaten und den EU-Institutionen, in denen Sparziele festgeschrieben werden sollen.

Die Gemeinschaft zieht mit den Initiativen Lehren aus der seit Jahren dauernden Finanzkrise. Gefährliche Schieflagen wie in Griechenland, die die gesamte Eurozone gefährden, sollen sich nicht wiederholen.

(APA/dpa)

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