Im Schweizer Kanton Zürich wird eine parlamentarische Initiative diskutiert, die die Benützung von Motorfahrzeugen im Sozialhilfegesetz einschränken soll. Geplant ist, die Kosten für Autos nur noch in Ausnahmefällen zu akzeptieren. Sollte Sozialhilfeempfänger wegen Krankheit, Behinderung oder aus beruflichen Gründen zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen sein, so soll dies auf Antrag auch in Zukunft gestattet sein.
Eine rechte Mehrheit im Kantonsparlament scheint dafür festzustehen, während die linke Minderheit im Parlament Sturm gegen die Gesetzesänderung läuft.
Zukünftig werden demnach Sozialbehörden die Nummernschilder von Autos und Motorrädern von Sozialhilfeempfängern einziehen, wenn sie elementare Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung oder Körperpflege aufgrund der Autokosten beeinträchtigt sehen.
(relevant Redaktion)