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Frauenministerin gegen zu dünne Models

04.01.2013 - 13:47
Heinisch-Hosek will Essstörungen bekämpfen© APA (Archiv/Neubauer)Heinisch-Hosek will Essstörungen bekämpfen

Einem Krankheitsbild als Schönheitsideal könnte in Österreich in Zukunft der Weg auf den Laufsteg verwehrt werden. Nämlich dann, wenn Frauenministerin Heinisch-Hosek ein seit Jahresbeginn in Israel gültiges Gesetz für Österreich adaptieren würde. "Ich könnte mir sofort vorstellen, diesem Vorbild auch in Österreich zu folgen und werde mich dafür einsetzen", bestätigte sie.

Wie "Heute" berichtete, gilt in Israel seit 2013 unter anderem per Gesetz, dass der Body-Mass-Index (BMI) von Models nicht unter einem Wert von 18,5 liegen darf - ab dem Wert spricht man von krankhaftem Untergewicht. Ein Model mit 1,70 Meter Größe müsste so mindestens die 53 Kilogramm-Grenze überschreiten, um seinen Beruf auszuüben.

Die weitere Maßnahme zur Bekämpfung von Essstörungen machte Heinisch-Hosek bereits bei der Vorstellung des zweiten österreichischen "Frauenbarometers" im Juli des vergangenen Jahres zum Thema: die Kennzeichnungspflicht für retuschierte Werbefotos. Auch diese ist in Israel inzwischen Realität per im März 2012 in der Knesset beschlossenem Gesetz. Demnach müssen Bildnachbearbeitungen aller Art zur "Verdünnung" der Models gekennzeichnet werden. "In Österreich sind wir seit längerem dabei, ein Bildbearbeitungsgesetz voranzutreiben. Dieses Gesetz umzusetzen, bleibt ein ganz großes Ziel und ist auf meiner Agenda als Frauenministerin ganz oben", so Hosek.

Überlegt wird dabei eine Kennzeichnungspflicht, die den Grad der Veränderung definiert. Sie soll in Österreich wie eine Ampel funktionieren, wobei ein kleiner Punkt am Rande des Bildes dem Betrachter anzeigen soll, wie sehr dieses bearbeitet wurde. Von dieser Kennzeichnungspflicht wird vonseiten des Ministeriums eine Bewusstseinsbildung sowohl der Konsumenten als auch der Verantwortlichen in den Medien erwartet. Laut "Heute" könnte sich der Werberat ein Selbstverpflichtung vorstellen, lehnt aber gesetzliche Verbote ab.

(APA)

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