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Die „Gabalier-Causa“ – Mehrheit ist nicht Mehrheit?

26.06.2014 - 20:27
Ein künstlich herbeigeredeter „Shitstorm“, zahlreiche virtuelle und reale Diskussionen und mit einem Mal ist das leidige Thema der Bundeshymne wieder in aller Munde.
Shitstorm gegen Gabalier© APA (H. Pfarrhofer)Shitstorm gegen Gabalier

Es gibt Dinge, denen kann man sich kaum entziehen. Dem Fall Gabalier etwa. Ein künstlich herbeigeredeter „Shitstorm“, zahlreiche virtuelle und reale Diskussionen und mit einem Mal ist das leidige Thema der Bundeshymne wieder in aller Munde.

Bei den möglichen Erklärungen dafür, dass ein ganzes Land – noch dazu in Zeiten der immer noch nicht einmal ansatzweise gelösten Hypo-Affäre und während der Fußball-WM, die bekanntlich der Aufmerksamkeitsräuber Nummer 1 ist – durch das Singen der „gesetzeswidrigen“ älteren Version der Bundeshymne in helle Aufruhr versetzt wird, sticht die einmal mehr beobachtbare mögliche Entfremdung der Politik von einem signifikanten Anteil der Bevölkerung hervor. Tendenzen, die jedem gewieften Manager eine willkommene Gelegenheit bieten, kostenlos Werbung zu machen indem man politisch emotional besetzte Themen von eigentlich allenfalls sekundärer Bedeutung für sich nutzt. Herr Gabalier ist nun in aller Munde und mittlerweile auch jenen ein Begriff, deren Sachen Schlager- und Volksmusikkenntnisse bei Karl Moik, Hansi Hinterseer und den Zillertaler Schürzenjägern aufhören (die kennt hierzulande ja nun wirklich jeder). Manche scheinen in ihm gar eine Art Andreas Hofer im Kampf gegen die Irrwege des Genderismus zu sehen. Auch wenn sich das nicht notwendigerweise unmittelbar monetär niederschlagen muss, im Wettstreit um Aufmerksamkeit war es ein Treffer ins Schwarze.

Gewiss, der Autor dieser Zeilen ist kein Meinungsforscher und es ist ihm auch nicht daran gelegen, eine konkrete Einschätzung darüber zu geben, wie viele die neue Version der Bundeshymne ablehnen und wie viele sie gutheißen. Sollte Gabalier allerdings mit seiner Einschätzung richtig liegen, dass im Zuge von Fußball-Länderspielen, der Ski-WM in Schladming oder eben dem Formel 1 Grand Prix ein nach wie vor bestehender Ärger ob der Abänderung der Bundeshymne beobachtbar ist, würde dies einen weiteren Beleg für die simple Erkenntnis liefern, dass vielen Gesetzesbeschlüssen die allgemeine Akzeptanz von Seiten der Bevölkerung fehlt.

So bedeutet Demokratie nicht immer, dass das Recht auch faktisch, nicht nur rechtlich, vom Volk ausgeht bzw. dem fiktiven Volkswillen entspricht (bzw., dass es einen solchen abgesehen von elementaren Themen nicht gibt). Oft genug werden durch die gewählten Vertreter Beschlüsse gefasst, die einer Volksbefragung niemals Stand halten würden. Wenn Frau Rauch-Kallat „Mehrheit ist Mehrheit“ sagt, gilt es zu bedenken, dass die Mehrheit im Parlament nicht zwangsläufig der Mehrheit im Volk entsprechen muss. Das ist bei der Bundeshymne glücklicherweise nicht sonderlich wichtig, bei anderen Themen - man denke nur an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) - allerdings fatal.

(Autor dieses Artikels: Ralph Janik Universitätsassistent an der Abteilung für Völkerrecht und internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien)

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