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EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

08.04.2014 - 13:28
Laut Urteil des EuGH verstößt das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht und ist damit ungültig, da der Eingriff in die Grundrechte von besonderer Schwere sei.
Vorratsdatenspeicherung ist EU-widrig© APA (epaVorratsdatenspeicherung ist EU-widrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) traf am Dienstag eine weitreichende Entscheidung, die bei Datenschützern große Freude auslöste. Laut Entscheidung der europäischen Höchstrichter ist die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit EU-Recht vereinbar. Auf Basis dieses Urteils ist die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen ungültig.

Die Richter argumentierten, die Richtlinie „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt".

In ganz Europa war das Urteil mit großer Spannung erwartet worden, denn in vielen Staaten ist die Richtlinie noch nicht umgesetzt worden, da offenbar sogar viele Innen- und Justizminister erhebliche Zweifel an der EU-Konformität der Richtlinie hatten. Bereits im Dezember des letzten Jahres hatte der zuständige Generalanwalt vor dem EuGH aber erhebliche Zweifel an der EU-Regelung deutlich gemacht.

Ursprünglich war die Richtlinie als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid 2004 und London 2005 entstanden. Auf Basis des Regelwerks, sollten Telefon- und Internetdaten von Bürger ohne Anlass für einen längeren Zeitraum gespeichert werden dürfen. Argumentiert wurde mit dadurch erleichterter Verbrechensbekämpfung.

Österreich wurde Ende Juli 2010 wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie verurteilt. Es drohte ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU und eine Strafe im Millionen-Euro-Bereich. Am 29. April 2011 hat der Nationalrat die Einführung der Vorratsdatenspeicherung mit Wirkung vom 1. April 2012 deshalb beschlossen. Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger sechs Monate lang zu speichern und auf gerichtliche Anordnung bei Verdacht einer schweren Straftat den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Die sogenannten Stammdaten können unter Geltung eines 4-Augen-Prinziopes auch von der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Unter anderem wird gespeichert: Wer mit wem, von wo aus, wie lange telefoniert und wer wem, wann Emails schreibt.

Das Urteil aus Luxemburg wird deshalb auch die österreichischen Netzbetreiber freuen, die derzeit die hohen Kosten für Durchführung und Speicherung der Vorratsdaten zu tragen haben. Mit dem heutigen Urteil des EuGH wird erzwungenermaßen wohl auch eine Änderung des Telekommunikationsgesetztes in Österreich vorzunehmen sein und die verpflichtende Speicherung der Daten nciht mehr lange Bestand haben.

(relevant Redaktion)

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